Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile) und ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen. Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes zu bestätigen.
Gefördert wird objektbezogen der einmalige Einbau einer Alarmanlage. Wurde für dieses Objekt bereits einmal eine Förderung für diese Maßnahme in Anspruch genommen, kann keine nochmalige Förderung für eine Erweiterung, Reparatur oder eine neue Anlage gewährt werden.
30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.